Sportgeräte
Zuschussfähige Maßnahmen und Ausschluss
Anschaffung von vereinseigenen Sportgeräten von längerer Lebensdauer, deren Anschaffungskosten im Einzelnen 250 EUR übersteigen, die nicht zur Grundausstattung der städtischen Turnhallen und Sportplätze zählen, es sei denn, sie dienen der Ausstattung von Sondersportgruppen und der aktiven Sportausübung dienen, nicht etwa für die Ausstattung von Clubräumen und Ähnlichem.
Nicht zuschussberechtigt sind u.a.: Sportbekleidung jeder Art.
Art, Umfang und Höhe
Ein Drittel der zuschussfähigen Kosten. Werden von Dritten mehr als ein Drittel der Gesamtkosten bezuschusst oder übernommen, trägt die Stadt Geldern 50 Prozent der verbleibenden Kosten.
Leistungssport
Zuschussfähige Maßnahmen und Ausschluss
Aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen (auch Auszubildende und Student:innen bis zum 25. Lebensjahr) an überregionalen Meisterschaften ab der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen.
Art, Umfang und Höhe
60 EUR (pauschal) für die aktive Teilnahme an Meisterschaften im Land Nordrhein-Westfalen.
120 EUR (pauschal) für die aktive Teilnahme an Meisterschaften außerhalb vom Land Nordrhein-Westfalen (bundesweit).
Bei einer aktiven Teilnahme an Europa- oder Weltmeisterschaften bzw. Olympischen Spielen entscheidet die Stadt Geldern im Einzelfall.
Investitions- und Baumaßnahmen
Zuschussfähige Maßnahmen und Ausschluss
Baumaßnahmen auf städtischen, vereinseigenen oder gepachteten Grundstücken, die für die Ausübung des Sports und der Kinder- und Jugendarbeit erforderlich sind.
Nicht zuschussberechtigt sind u.a.: Grundstücksgeschäfte (Kauf, Pacht oder Miete von Grundstücken bzw. Gebäuden) oder Sportstätten, die vorwiegend gewerblichen oder berufssportlichen Zwecken dienen.
Art, Umfang und Höhe
Für jede Baumaßnahme ist eine Vereinbarung abzuschließen, die die Leistungen des Vereins und der Stadt Geldern definiert.
Unterhaltung
Zuschussfähige Maßnahmen und Ausschluss
Pflege und Instandhaltung der notwendigen Sportstätten, soweit kein Pflegegerät der Stadt Geldern eingesetzt wird.
Nicht zuschussberechtigt sind u.a.: Unterhaltung, Pflege und Instandsetzung der vereinseigenen und von den Vereinen gepachteten Sportstätten (= Aufgabe der Vereine. Tennishallenplätze.
Art, Umfang und Höhe
2.400 EUR (jährlich) bei einer Sportfläche mit einer Größe von mindestens 60 x 90 m (z.B. Tennenspielfeld).
240 EUR (jährlich) bei einem bespielbaren Tennisspielfeld.
Sofern die Sportstätte während eines Jahres neu errichtet wurde, wird der Zuschuss anteilig nach Monaten gewährt.
Besondere Regelungen
70 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterhaltung der Wassersportfläche »Welberssee«. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Jahresrechnungen der Versorgungsunternehmen.
70 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterhaltung der Umkleidehäuser und sonstigen Anlagen der jeweiligen Sportstätten. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Jahresrechnungen der Versorgungsunternehmen.
50 Prozent der jährlichen Pachtkosten für die Sportvereine Tennis-Club Blau-Weiß Veert 1984 e.V., Tennis-Club Hartefeld 1982 e.V. und Tennis-Club Kapellen 84 e.V. Dabei wird je Tennisspielfeld pauschal 800 qm bei einem Pachtzins von höchstens 0,60 EUR/qm zugrunde gelegt.
Ehrengaben
Vereinsjubiläum
3 EUR pro bestehendem Jahr bei 25-, 50-, 75-, 100- (usw.) jährigem Vereinsjubiläum.
Sportveranstaltungen
500 EUR (pauschal) für die Ausrichtung von sportlichen Veranstaltungen (z.B. Offene Stadtmeisterschaften, überregional bedeutsame Veranstaltungen).
Herausragende sportliche Leistungen
Bei einer herausragenden sportlichen Leistung entscheidet die Stadt Geldern im Einzelfall.
Nutzung der Sportstätten
Turnhallen
Die Stadt Geldern überlässt die städtischen Turnhallen den Sportvereinen, die Mitglied im Stadtsportverband Geldern e.V. sind, zur Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes sowie für Veranstaltungen der Kinder und Jugendarbeit kostenfrei. Weitere Regelungen befinden sich in der Satzung für die Benutzung von Schulräumen und Sporthallen.
Das SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e.V. (Außenstelle SportBildungswerk Kleve) trägt für die jeweilige Nutzung einen Anteil von 30 Prozent der nach der Gebührentabelle zu zahlenden Entgelte.
Sportstätten
Die Stadt Geldern überlässt die städtischen Sportstätten (mit Ausnahme des Parkbades Gelderland und des Waldfreibades Walbeck) den Sportvereinen, die Mitglied im Stadtsportverband Geldern e.V. sind, kostenfrei. Die Stadt erwartet von den Vereinen, dass sie auch nicht vereinsgebundenen Sportgemeinschaften die Benutzung der Anlagen ermöglichen, soweit ihr Trainings‐ und Wettkampfbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Falls mit den Vereinen keine Einigung erzielt wird, entscheidet die Stadt Geldern.
Die Stadt Geldern überlässt die städtischen Sportstätten (mit Ausnahme des Parkbades Gelderland und des Waldfreibades Walbeck) der Volkshochschule Gelderland für etwaige Sportkurse kostenfrei.
Die Stadt Geldern überlässt die städtischen Sportstätten nicht-vereinsangehörigen Sportler:innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Besondere Regelungen für Fußballplätze
Für die städtischen Fußballplätze wird die Nutzung durch die Sportvereine festgelegt. Die Sportvereine übersenden der Stadt Geldern jährlich mindestens eine Ausfertigung des Belegungsplans. Die Sportvereine verpflichten sich, den Schulen und den benachbarten Sportvereinen sowie den nicht nicht-vereinsangehörigen Sportler:innen die Sportstätten zur Verfügung zu stellen, soweit ihr Trainings‐ und Wettkampfbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
Die Sportvereine beteiligen sich an den Kosten, die der Stadt Geldern durch die Unterhaltung der Umkleidehäuser und sonstigen Anlagen der jeweiligen Sportstätte entstehen, mit einem Anteil von 30 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Jahresrechnungen der Versorgungsunternehmen.
Sonstige Leistungen
Sportaktionswochen
Die Stadt Geldern unterstützt Sportvereine bei der Durchführung von »Sportwerbewochen« in den Sommerferien, bei denen Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit geboten wird, durch ein kostenloses Training eine Sportart näher kennen zu lernen. Die Sportvereine stellen etwaige Sportgeräte (Tischtennisschläger, Tennisschläger, Tischtennisplatten, Judomatten, Hochsprungmatten, Turngeräte usw.) zur Verfügung.
Nutzung von nicht-städtischen Turnhallen
Falls in städtischen Turnhallen keine Nutzungszeiten mehr zur Verfügung stehen und ein Sportverein zur Durchführung seiner Vereinsarbeit auf die Benutzung einer Turnhalle angewiesen ist, können die durch die Benutzung nicht-städtischer Turnhallen entstehenden Gebühren erstattet werden. Die Stadt Geldern entscheidet über die Anträge.
Nutzung des Parkbades Gelderland durch den Schwimm-Club Delphin Geldern 1968 e.V.
Das Parkbad Gelderland wird dem Schwimm-Club Delphin Geldern 1968 e.V. montags sowie an zwei Tagen in der Woche durch abgetrennte Bahnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Durchführung von Sportveranstaltungen
Die Stadt Geldern unterstützt Sportvereine im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten bei der Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen (z.B. Offene Stadtmeisterschaften, überregional bedeutsame Veranstaltungen).
Zuschuss an den Stadtsportverband Geldern e.V.
Die Stadt Geldern gewährt dem Stadtsportverband Geldern e.V. einen pauschalen Zuschuss von 500 EUR ohne Verwendungsnachweis.
Maßnahmen von besonderer Bedeutung
Für Maßnahmen, die dem örtlichen Sportangebot besondere Impulse geben, die neue zukunftsweisende Wege der Kinder‐ und Jugendarbeit aufzeigen und von besonderer Bedeutung sind, können Zuschüsse gezahlt werden. Über diese Anträge entscheidet der Schul‐ und Sportausschuss.
Informationen
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportverband Geldern e.V. sind.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen besteht nicht. Sie können nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt werden.
Anträge auf finanzielle Zuwendungen zur Sportförderung werden abgelehnt, wenn mit dem Vorhaben bzw. mit der Beschaffung bereits begonnen wurde, bevor die Stadt Geldern einen Bewilligungsbescheid erteilt hat. In begründeten Fällen können hier auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.
Verfahrensablauf
Antragseinreichung über den Stadtsportverband Geldern e.V.
Die Anträge auf Gewährung von Beihilfen bzw. Zuschüssen sind mit einer Darstellung der Maßnahme, einer Begründung und Informationen zu den Kosten- und Finanzierungsplänen über den Stadtsportverband Geldern e.V. bei der Stadt Geldern einzureichen. Bei Baumaßnahmen müssen auch Planungsunterlagen beigefügt werden.
Antragsprüfung und Entscheidung
Der Stadtsportverband Geldern e.V. prüft den Antrag und gibt eine Stellungnahme ab. Die Stadt Geldern informiert die jeweiligen Sportvereine über die Entscheidung und stellt einen schriftlichen Bewilligungsbescheid aus.
Online-Antrag
Richtlinien
Förderprogramme
Kontakt
Marc Schlischka
Telefon 02831.39 8-804
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